Sollstundenzahl mit fixer Monatsstundenzahl (Anwendung)
Hallo Herr Woesner,
» Der seit 1. September gültige Tarifvertrag in NRW sieht diese
» Abrechnungsmöglichkeit als eine von mehreren Alterntiven Vor (gemittelter
» Fixlohn plus Arbeitszeitkonto mit jährlichem Ausgleich).
»
» Vielleicht ein Anlass, eine entsprechende Funktionalität einzuarbeiten?
die Funktionalität der Sollstundenverrechnung mit jährlichem Ausgleich der Fehl-/Überstunden ist in Schreiners Büro schon immer vorhanden und entspricht dem aktuellen (NRW-) Tarifvertrag.
Ob Sie die echten Monatssollstunden ausbezahlen oder die theoretischen 167,5 Stunden ist ohne Einfluss auf das Arbeitszeitkonto.
Das Arbeitszeitkonto richtet sich nach der tatsächlichen regelmässigen Arbeitszeit ("Wochenarbeitszeit") und nicht nach theoretischen Monatsmittelwerten.
Viele Grüsse
Hermann Dinklage
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