Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit (Entwicklung/Vorschläge)
Hallo Till S,
» würde das Thema nochmal gerne aufgreifen.
» Wäre es nicht möglich Arbeitsbeginn und Ende, sowie die Pausen automatisch
» zu hinerlegen? (Und entsprechend auf dem Ausdruck auszugeben) Dann braucht
» man keine andere Lösung für die Zeitauswertung der MA.
Schreiners Büro erfasst wie oben aufgeführt keine Zeitstempel/Zeitpunkte, also z.B. den exakten Arbeitsbeginn bzw. das Arbeitsende eines Mitarbeiters, sondern Stunden, die auf eine Kostenstelle bzw. auch auf einen Auftrag gebucht werden.
Auf Grund der Webservertechnik ist in Schreiners Büro eine Buchung nur möglich, wenn vom Endgerät eine Verbindung zum Webserver-PC besteht. Das ist aber nicht immer gegeben, wenn z.B. ein Mitarbeiter auf der Baustelle ist. Somit muss es möglich sein, nachträglich buchen zu können, was aber mit einer Aufzeichnung des Zeitstempels nicht möglich ist.
Wenn die Erfassung der täglichen Arbeitszeit mit Arbeitsbeginn und Arbeitsende in Ihrem Betrieb vom Gesetzgeber gefordert wird, müsste dies z.B. mit einer einfachen Stechuhr (richtige Stechuhr oder Soltwarelösung) oder auch in anderer Form, die erlaubt ist (Papierform, Excel-Tabelle usw.) erfolgen.
Viele Grüsse
Hermann Dinklage
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