XRechnung = E-Rechnung ?? (Anwendung)
Hallo Herr Heer,
» Bei Gewerbekunden könnte es jedoch bis Ende 2026 noch notwendig sein,
» vorher abzufragen, welche Rechnungsform bevorzugt wird, da es ja noch eine
» Übergangszeit gibt.
da sind Sie falsch informiert. Die Übergangsfrist gilt für den Ersteller der E-Rechnung, nicht für den Empfänger. Ab 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
» In diesem Zusammenhang haben wir eine Frage an Sie, Herr Dinklage: Wie
» verfahren wir, wenn beispielsweise bereits eine PDF erstellt wurde, der
» Kunde jedoch eine xRechnung wünscht (oder umgekehrt)? Wäre es möglich, dies
» unkompliziert zu ändern?
Das geht natürlich, wird aber nicht vorkommen, weil Sie jedem Geschäftskunden ohne Rückfrage eine E-Rechnung ausstellen können, die er akzeptieren muss.
» Wenn es eine Kombination aus E-Rechnung und PDF gäbe, könnte dies auch bei
» Privatkunden die digitale Weiterverarbeitung in der Buchhaltung
» erleichtern.
Ich bitte Sie, sich nochmal die Anleitung "E-Rechnung für Einsteiger - Fragen & Antworten" anzusehen, insbesondere den Abschnitt "Warum erstellt Schreiners Büro keine E-Rechnung im ZUGFeRD-Format?"
https://www.schreiners-buero.de/support/anleitungen.html
» Zum Thema Zahlungsaufträge: Die Aussage, dass nur „Belegdatum,
» Rechnungsnummer und Rechnungsbetrag“ in SB eingetragen werden müssen, gilt
» ja nur, wenn der Lieferant bereits angelegt ist. Ist dies nicht der Fall,
» wie bei einer einmaligen Bestellung, müssen logischerweise zusätzliche
» Daten (Kundenname, IBAN usw.) eingetragen werden. Ziel der Digitalisierung
» ist es ja, doppelte Datenerfassung zu vermeiden. Da man jedoch keine Belege
» an die Zahlung anhängen kann und auch keine Projektkosten gleichzeitig
» erfassen und verbuchen kann, könnte diese Funktion in SB eventuell
» zugunsten anderer Funktionen weggelassen werden.
Sie werden zukünftig einen XML-Reader für XRechnungen verwenden und können dort auch per Cut+Paste die Daten in den Zahlungsauftrag übernehmen. Alternativ verwenden Sie die Bankingsoftware für die Zahlungen.
» Zum Thema „Belege anhängen“: Nach unserem Verständnis ist diese Funktion in
» SB nur für einzelne Belege gedacht, da lediglich Suchfunktionen angeboten
» werden, die der Browser bereitstellt. Eine Suche nach allen Belegen zu
» einem bestimmten Auftrag ist unseres Wissens nach nicht vorgesehen. Zudem
» ist eine rechtssichere Ablage ausschließlich in SB nicht möglich.
Die Archivierung von Rechnungen ist Aufgabe der Buchhaltung und nicht von Schreiners Büro. Rechtssicher sind die eingehenden Belege so abzulegen, wie sie gekommen sind, d.h. digitale Rechnungen digital, Rechnungen per Post auf dem Papier. Dass gilt übrigens auch für die ausgehenden Belege, d.h. wenn Sie eine Kundenrechnung ausdrucken und per Post versenden, müssen Sie auch die Papierform archivieren. Fragen Sie im Zweifel bitte Ihren Steuerberater, wie Sie Ihre Belege rechtsicher archivieren können.
Viele Grüsse
Hermann Dinklage
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